Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Endgültiges Nichtbestehen verhindert
Die Internationale Hochschule (IU) hat das endgültige Nichtbestehen im Modul Sozialrecht festgestellt. Tatsächlich bestand aber ein Verfahrensfehler. Die Prüfung wurde als Aufsichtsarbeit durchgeführt, in der Prüfungsordnung wurde allerdings das “Workbook” als Prüfungsform geregelt. Damit bestand ein Verstoß gegen die Vorgaben der Prüfungsordnung. Außerdem ist unser Mandant von der Prüfung wirksam zurückgetreten. Die IU hatte die Gründe zunächst nicht anerkennt. Die Ablehnung des Rücktritts wurde außerdem nicht durch den zuständigen Prüfungsausschuss entschieden. Aufgrund dieser Rechtsfehler erhält unser Mandant einen neuen Prüfungsversuch und kann das Studium der Sozialen Arbeit abschließen.