Staatsexamen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gerettet
Unsere Mandantin hatte die staatliche Pflichtfachprüfung in Schleswig-Holstein endgültig nicht bestanden. Das Widerspruchsverfahren verlief erfolglos und wir haben auch das Klageverfahren betreut. Hier konnten wir ein stattgebendes Urteil erwirken. Das Gericht hat uns darin Recht gegeben, dass die Aufgabenstellung einer Aufsichtsarbeit missverständlich war. Diese Aufsichtsarbeit darf neu erstellt werden. Hinsichtlich einer Aufsichtsarbeit aus dem öffentlichen Recht konnten wir einen Bewertungsfehler nachweisen. Hier kommt es zu einer Neubewertung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts. Unsere Mandantin hat nunmehr eine doppelte Chance die einzig fehlende bestandene Klausur doch noch zu erreichen.