Examen zur Pflegefachfrau vor dem Verwaltungsgericht Gießen
Bei dem heutigen Termin vor dem Verwaltungsgericht Gießen konnten wir einen erfreulichen Vergleich abschließen. Unsere Mandantin hatte die Staatsprüfung zur Pflegefachfrau endgültig nicht bestanden. Der Erfolg hing von einer schriftlichen Prüfung ab. Die praktische Prüfung und die mündliche Prüfung wurden bereits erfolgreich absolviert. Wir konnten das Gericht davon überzeugen, dass die Aufsichtsarbeit in mehrfacher Hinsicht verfahrensfehlerhaft durchgeführt wurde. Die Prüfungsbehörde in Hessen hat den Fehler gemacht, dass der stellvertretende Prüfer für die Bewertung herangezogen wurde, obwohl kein Vertretungsfall vorlag. Darüber hinaus hat das Gericht festgestellt, dass bei einer schriftlichen Prüfung ein Vertretungsfall nur schwer vorstellbar ist. Zusätzlich wurden die Prüfer nicht ordnungsgemäß bestellt. Es fehlte an dem entsprechenden Rechtsakt des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Dem Vergleich kann unsere Mandantin die Prüfung nun erneut ablegen und doch noch ihren Berufstraum erfüllen.