Zulassung zur mündlichen Prüfung in zweitem Staatsexamen Jura
Unser Mandant hatte die Zweite Staatsprüfung für Juristen in Hamburg endgültig nicht bestanden. Wir haben das Widerspruchsverfahren geführt und die Bewertung der einzelnen Aufsichtsarbeiten im Überdenkungsverfahren überprüfen lassen. Auf Basis unserer Begründung wurde die Bewertung einer Klausur spürbar angehoben. Unser Mandant erfüllt nunmehr die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung. Er hat somit sehr gute Chancen die langjährige Ausbildung doch noch erfolgreich abzuschließen.